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Staatliche Zuschüsse und Förderprogramme für Holzheizungen

Immer mehr Bauherren, die sich endlich ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen, entscheiden sich für eine Holzheizung, da eine solche Heizung für geringere Energiekosten sorgt. Aber auch die staatlichen Förderungen sind für viele Interessenten ausschlaggebend, schließlich unterstützt die Bundesregierung die Anschaffung von Holzheizungen durch lukrative Zuschüsse.

Aber auch wer sein Eigenheim für die Zukunft wappnen, auf erneuerbare Energien umsteigen und deshalb eine moderne Holzheizung nachrüsten möchte, profitiert von den zahlreichen Förderprogrammen, die die weitere Verbreitung von umweltfreundlichen Holzheizungen begünstigen sollen.

Förderprogramme der KfW

Die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) für Holzheizungen sind zu 31.08.2010 allderdings drastisch gekürzt worden. Bauherren, Immobilienkäufer und Hauseigentümer, die eine Modernisierung planen, sollten daher neben den Programmen der KfW verstärkt weitere Fördermöglichkeiten genutzt werden.

Beratung für Förderungen und Zuschüsse für eine Holzheizung

Neben dem Bund bieten aber auch die Länder spezielle Förderprogramme und Zuschüsse für Holzheizungen, sodass man sich frühzeitig informieren sollte. Erfahrene Fachbetriebe kennen jedoch immer die aktuellen Fördermöglichkeiten und helfen ihren Kunden gerne bei der Antragsstellung. Folglich sollte man stets einen Experten zurate ziehen, damit man alle Förder- und Zuschuss-Möglichkeiten in Anspruch nehmen kann und so kein bares Geld verschenkt.

Lediglich eine qualifizierte Baubegleitung durch Sachverständige bezuschusst die Kreditanstalt für Wiederaufbau auch noch über den 31.08.2010 hinaus.

"Bafa-Zuschuss" für Holzheizungen

Mit dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien bietet auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz "Bafa") eine Fördermöglichkeit für moderne Holzheizungen. Nachdem der Deutsche Bundestag der Aufhebung der Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm zugestimmt hatte, können die Förderungen seit dem 12. Juli 2010 wieder beantragt werden. Hierbei gilt es aber zu beachten, dass ausschließlich die neuen Formulare benutzt werden dürfen. Darüber hinaus müssen auch die neuen Förderkonditionen berücksichtigt werden.

So ist eine Inanspruchnahme des "Bafa-Zuschusses" für Holzheizungen in Neubauten nicht mehr möglich. Gemäß den neuen Richtlinien, die mit dem 12. Juli 2010 in Kraft getreten sind, werden ausschließlich Anlagen gefördert, die in Bestandsimmobilien installiert werden. Zudem sieht das "Bafa" keine Förderung von luftgeführten "Pelletkesseln" und Scheitholzvergaserkesseln mehr vor. Holzheizungen, die auf einem "Pelletkessel", einem Holzhackschnitzelkessel oder einem "Pelletofen" mit Wassertasche basieren, werden dahingegen weiterhin durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert.

Wer bereits vor dem Programmstopp, also vor dem 04. Mai 2010, eine Förderung seiner Holzheizung beim "Bafa" beantragt hat, unterliegt noch den alten Regelungen, sodass in solchen Fällen auch Holzheizungen gefördert werden, die nach den neuen Förderkonditionen nicht mehr vorgesehen sind. Ist der Antrag jedoch erst nach dem Programmstopp beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangen, wird dieser automatisch abgelehnt. Betroffenen steht es aber frei, einen neuen Antrag zu stellen.

Höhe des "Bafa-Zuschusses"

Basisförderung

In welcher Höhe das "Bafa" einen Zuschuss für eine Holzheizung gewährt, hängt im Wesentlichen davon ab, um welche Anlage es sich konkret handelt. Für automatisch beschickte Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung zwischen 5 kW und 100 kW zahlt das "Bafa" eine Basisförderung in Höhe von 36 Euro pro kW. Gleichzeitig existieren aber auch festgelegte Mindestförderbeträge, die nicht unterschritten werden. So beläuft sich die Basisförderung für "Pelletöfen" mit Wassertasche auf mindestens 1.000 Euro. "Pelletkessel" werden mit mindestens 2.000 Euro gefördert und für "Pelletkessel", die über einen neu errichteten Pufferspeicher mit einem Mindest-Speichervolumen von 30l/kW verfügen, gibt es einen Mindestförderbetrag in Höhe von 2.500 Euro. Auch Kombinationskessel, die zur Verbrennung von Scheitholz und Holzpellets dienen, werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als förderfähig erachtet. Diese Anlagen müssen für den handbeschickten Teil jedoch ein Pufferspeichervolumen von mindestens 55 Litern je kW Nennwärmeleistung besitzen.

Automatisch beschickte Biomasseanlagen, sprich Holzheizungen, die eine Nennwärmeleistung zwischen 5 kW und 100 kW erbringen und Holzhackschnitzel verfeuern, werden im Gegensatz dazu pauschal mit jeweils 1.000 Euro bezuschusst. Holzheizungen, die Scheitholz und Holzhackschnitzel verfeuern, gehören ebenfalls zu den förderfähigen Holzhackschnitzelanlagen. Für den handbeschickten Teil der Anlage müssen diese Kombinationskessel aber über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Litern je kW Nennwärmeleistung verfügen.

Hauseigentümer, die sich für eine Holzheizung entschieden haben, sollten bei der Wahl eines Modells also unbedingt darauf achten, dass die entsprechende Heizungsanlage auch tatsächlich förderungsfähig ist. Zudem muss man den Antrag für einen Zuschuss bzw. eine Förderung frühzeitig und spätestens sechs Monate nach der Fertigstellung der Holzheizung stellen, da ansonsten kein Anspruch mehr besteht.

Effizienzbonus

Zusätzlich zu der Basisförderung hält das "Bafa" noch einen sogenannten Effizienzbonus bereit. Dieser wird für die Installation einer Holzheizung gewährt, sofern die Biomasseanlage in einem effizient gedämmten Wohngebäude errichtet wird. Die effiziente Dämmung muss bei der Beantragung des Effizienzbonus durch den Energiebedarfsausweis der Immobilie nachgewiesen werden. Als effizient gelten Gebäude, die die in der Energiesparverordnung definierten Höchstwerte um mindestens 30 Prozent unterschreiten. Ist dies der Fall, wird der Effizienzbonus gewährt, sodass die Gesamtförderung das 1,5-fache der Basisförderung beträgt. Eine zusätzliche Voraussetzung für den Effizienzbonus ist ein hydraulischer Abgleich, sowie die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve.

Kombinationsbonus

Neben der Basisförderung und dem Effizienzbonus für Holzheizungen bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auch einen Kombinationsbonus. Dieser beläuft sich auf 500 Euro und wird nur dann gewährt, wenn eine förderfähige Holzheizung und eine Solaranlage gleichzeitig errichtet werden.

Zuschüsse durch die deutschen Bundesländer

Außerdem gibt es diverse Förderprogramme der deutschen Bundesländer. Eine Übersicht dau finden Sie hier.

Weitere Informationen unter www.kfw.de, unter http://www.bafa.de oder unter http://www.bmu.de

 

Zuschüsse durch die deutschen Bundesländer